Cannabis Social Clubs Antrag wird nicht am 29.11. abgestimmt

Entgegen ersten Berichten wird der “Cannabis Social Clubs”-Antrag der LINKEN nicht Ende der Woche im Bundestag debattiert und abgestimmt. Wie uns das Büro von Frank Tempel mitteilte, wurde die Abstimmung auf Wunsch der LINKEN auf Anfang nächsten Jahres verschoben. Der “CSC”-Antrag basiert im Wesentlichen auf unserer Petition und wurde Anfang des Jahrs im Gesundheitsausschuss des Bundestages mit einer großer Medienaufmerksamkeit im Rahmen einer öffentlichen Anhörung diskutiert.

Die Verschiebung der Abstimmung ist aus unserer Sicht sehr bedauerlich, da aufgrund der Ereignisse in den USA jetzt genau der richtige Zeitpunkt wäre, das Thema auch ins Plenum des Deutschen Bundestages zu bringen. Tempel machte auf Facebook deutlich, dass auch er mit der Verschiebung unzufrieden ist.
Von der Abstimmung selbst brauchen wir nicht viel zu erwarten; SPD, CDU und FDP haben sich klar gegen ihn positioniert und die Stimmen von LINKEN und Grünen zusammen sind halt leider keine Mehrheit. Im Innenausschuss, Rechtsausschuss und dem Ausschuss für Gesundheit wurde der Antrag bereits abgelehnt, auch wenn der eine oder andere FDP- und SPD-Abgeordnete nur widerwillig seiner Fraktion folgte.
Interessant wird vor allem, ob die Abstimmung zu einer vernünftigen Uhrzeit stattfinden und es davor eine Diskussion im Plenum geben wird – das wäre das erste Mal seit Jahren, dass das Wort Cannabis dort ausgesprochen und das Thema nicht nur in den Fachausschüssen beraten wird. Das sollte dann auch live auf Phönix oder im Internet zu sehen sein. Sobald wir mehr wissen, werden wir berichten.
Im Bericht von Angelika Graf (SPD), die als Berichterstatterin die bisherige Diskussion zusammengefasst hat, sind einige Aussagen und Stilblüten zu finden, die ich hier einfach mal unkommentiert zitiere:
Die Fraktion der FDP führte aus, das für die Legalisierung von Cannabis angeführte Argument, der Konsum von Cannabis sei gesundheitlich unbedenklich, entspreche nicht den Erkenntnissen der Wissenschaft. Vielmehr weise die Wissenschaft darauf hin, dass Cannabis immer giftiger und damit der Konsum von Cannabisprodukten immer gefährlicher werde und außerdem zu psychischen Beeinträchtigungen führen könne. [...]

CDU/CSU: [...] Durch die Ratifikation der Suchtstoffkonvention der Vereinten Nationen habe sich die Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, den Besitz, Anbau und Verkauf von Betäubungsmitteln unter Strafe zu stellen. Eine Legalisierung von Cannabis wäre zudem nicht mit dem deutschen Betäubungsmittelrecht vereinbar. [...]
Die Fraktion der SPD widersprach der Einschätzung der Fraktion DIE LINKE., dass die Risiken, durch den Konsum von Cannabis abhängig zu werden, als gering einzuschätzen seien. Auch werde eine gesellschaftliche Kontrolle nicht zu einem kontrollierten Umgang mit Cannabis führen, dieser Anspruch werde bereits beim Konsum von Alkohol nicht erfüllt. [...]

Hier findest du alle wichtigen Informationen zu diesem Antrag:

  • Pressemitteilungen zur Cannabis Social Clubs Anhörung
  • Anhörung im Bundestag: Stellungnahme DHV/Georg Wurth
  • Linke: Let´s grow Together
  • Die Petition ist noch immer im Verfahren

    Für alle die sich fragen was aus der Petition geworden ist: Sie ist noch immer nicht behandelt worden. Grund hierfür ist der Cannabis Social Clubs Antrag der LINKEN. Der Petitionsausschuss hat sich dafür entschieden abzuwarten bis über diesen Antrag abschließenden beraten und beschlossen wurde. Wann dies der Fall sein wird, ist noch offen. Sobald es etwas neues gibt, werden wir euch natürlich informieren.

    Öffentliche Anhörung im Bundestag: “Wie gefährlich ist Cannabis?”

    Am 25.1.2012 veranstaltet der Gesundheitsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung mit dem Titel “Wie gefährlich ist Cannabis?”. Anlass der 90-minütigen Sitzung ist der “Cannabis Social Clubs”-Antrag der LINKEN, Drucksache 17/7196. Der LINKE-Antrag fusst wiederum auf unserer Petition “Cannabiskonsumenten entkriminalisieren”, deren abschließende Behandlung aufgrund des Antrags und der Anhörung verschoben wurde. Update: Die Liste der Sachverständigen hat sich geändert und die ersten Stellungnahmen liegen vor.

    Zeit: Mittwoch, 25. Januar 2012, 14 bis 15.30 Uhr
    Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Anhörungssaal 3.101

    Für interessierte Hanffreunde gibt der Ausschuss den Hinweis, dass sich diese “im Sekretariat des Ausschusses für Gesundheit mit Vor- und Zunamen, Geburtsdatum und Wohnort vorzugsweise per E-Mail (gesundheitsausschuss@bundestag.de) anmelden [können]. Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.”

    Folgende Sachverständige sind geladen:

    • Neu auf der Liste: Dr. Rainer Dahlenburg, Bundeskriminalamt/KT 34 (Toxikologie) Wiesbaden

    Der Pharmakologe Dahlenburg tauchte bei der Recherche mehr als einmal neben dem Namen Jörn Patzak auf (siehe unten), er lehnt Drugchecking ab und das BKA ist auch nicht unbedingt für seine progressiven Forderungen bekannt.

    • Neu auf der Liste: Prof. Dr. Frieder Hessenauer, Bundesärztekammer, Referent für Suchtprävention, Fortbildung, Illegale Suchtstoffe

    Schon bei ihrer Stellungnahme zum Thema Cannabis als Medizin und der Drugchecking Anhörung fiel die Bundesätzekammer durch eine eher übervorsichtige (Cannabis nur als Fertigarzneimittel) und abstinenzorienterte (“Drugchecking als falsche Sicherheit”) Haltung negativ auf.

    • Dr. Klaus Behrendt Hans-Günther Meyer-Thompson, Deutschen Gesellschaft für Suchtmedizin e.V.

    Update: Neuer Vertreter, gleicher Inhalt: Die DGS dürfte den Antrag eher positiv gegenüberstehen – Meyer-Thompson war auch bei der Drugchecking Anhörung.

    • Oberstaatsanwältin Hannelore Biniok, Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main

    Sie war schon bei der Drugchecking Anhörung von der CDU geladen und sich genau so verhalten.

    • Prof. Dr. Gerhard Bühringer, Technische Universität Dresden

    Soweit uns bekannt wird er dem Antrag auch eher positiv gegenüberstehen.

    • Dr. Raphael Gaßmann (Geschäftsführer) und Rolf Hüllinghorst (ehemaliger Geschäftsführer), Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) e.V.

    Update: Warum Hüllinghorst nun zusätzlich zu Gaßmann kommt, darüber darf gerätselt werden – der unten erwähnte Vorstandsbeschluss ist aus dem Jahr 2004, also zur Amtszeit von Hüllinghorst.

    Die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS), der Dachverband aller in der Suchtkrankenhilfe bundesweit tätigen Verbänden und gemeinnützigen Vereine, erwähnt die Repression in seinem aktuellen Positionspapier “Dem Cannabiskonsum wirksam begegnen” in gleich zwei der drei zentralen Forderungen und bezieht eindeutig Stellung:

    1. Bislang wird der Cannabiskonsum ordnungspolitisch über- und gesundheitspolitisch unterbewertet. Dieses Missverhältnis äußert sich nicht zuletzt in einer unsachgemäßen Verteilung von Steuermitteln auf einerseits den Bereich der Repression, andererseits die Maßnahmen und Angebote von Prävention und Therapie. Es ist erforderlich, dass die politischen Prioritäten künftig den realen Risiken und Problemen entsprechen.

    3. Das gegenwärtige Strafrecht ist den Beweis seiner Konsum begrenzenden Effektivität über Jahrzehnte schuldig geblieben. Vielmehr führt die massive Ahndung von Delikten im Umfeld des reinen Konsums (147.900 polizeilich festgestellte „Konsumentendelikte“ allein im Jahr 2002) zur sozialen Ausgrenzung eines ständig steigenden Anteils junger Menschen in Deutschland insbesondere über den Verlust Führerschein und Arbeitsplatz. Dies widerspricht den Erfordernissen glaubwürdiger Cannabisprävention. Besitz und Anbau von Cannabis ausschließlichen Eigenkonsum dürfen nicht länger Biografien gefährden. Die entsprechenden Urteile des Bundesverfassungsgerichts von 1994 und 2002 sind unverzüglich umzusetzen.

    • Dr. Nicole Krumdiek, Universität Bremen

    Mitglied im Schildower Kreis…

    • Jost Leune, Fachverband Drogen und Rauschmittel e.V. (fdr)

    Der FDR hat sich bei der Drugchecking-Anhörung überraschend positiv positioniert, es bleibt abzuwarten, ob er sich hier ebenso verhält.

    • Staatsanwalt Jörn Patzak, Staatsanwaltschaft Trier

    Zitat von ihm: “Ich teile die Ansicht der Bundeskanzlerin. Ich halte es auch für richtig, dass Cannabis als illegales Betäubungsmittel eingestuft ist. Ich habe in meiner beruflichen Praxis zu viele Menschen gesehen, die ihr Leben mit Cannabis ruiniert haben. Und sie sind nicht deshalb abgestürzt, weil Cannabis verboten ist, sondern weil Cannabis erhebliche Nebenwirkungen hat.”

    • Prof. Dr. Rainer Thomasius, Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

    Rainer Thomasius ist als äußerst einseitiger Prediger der Gefahren von Cannabis und anderen Drogen bekannt.

    Psychiatrieprofessor Rainer Thomasius, Leiter der Drogenambulanz am Hamburger Universitätsklinikum, sorgt sich, daß durch positive Meldungen über Cannabis und andere Rauschmittel diese erst richtig hoffähig gemacht, ihre gefährlichen Wirkungen weiter bagatellisiert werden könnten.
    Welt online, 28.08.2005: Haschpillen gegen Migräne

    Dennoch – oder gerade deshalb – bekam er 2005 vom Bundesgesundheitsministerium den Auftrag, in einem Gutachten den aktuellen Forschungsstand zu Cannabis darzulegen – die Fachwelt reagierte empört.

    • Georg Wurth, Deutscher Hanf Verband

    Der Antrag der Linken, über den wir in einer Nachricht vom 17.10.11 berichteten, greift einige Forderungen der Petition auf.

    Der Antrag fordert, den Besitz von 30 Gramm Cannabis zum Eigenverbrauch zu legalisieren und den Eigenanbau von Hanfpflanzen zur Selbstversorgung zu gestatten. Konkret fordert die Linke auch, den Anbau in Clubs (Cannabis Social Clubs) zuzulassen, so dass Konsumenten ihre Blüten gemeinsam anbauen oder dies von dritten erledigen lassen können. Außerdem solle das Verbot von Hanfsamen zu diesem Zweck aufgehoben werden. Darüber hinaus fordern die Linken einen wissenschaftlich nachvollziehbaren THC-Grenzwert für den Straßenverkehr.

    Damit greifen die Linken vier von fünf konkreten Forderungen aus der DHV-Petition auf, ich zitiere aus der Begründung der Petition:

    Um die Verfolgung und Diskriminierung der Konsumenten endgültig zu beenden und eine sinnvolle Cannabispolitik in das deutsche Rechtssystem zu integrieren, schlage ich im Namen des Deutschen Hanf Verbandes (DHV) vor:

    1. die “geringen Menge” anzuheben: Die “geringe Menge”, bis zu der Verfahren eingestellt werden, sollte deutlich angehoben werden. Mindestens die frühere Regelung aus Schleswig-Holstein, 30 Gramm, wäre sinnvoll.

    2. dass die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz festgelegt wird, so dass der derzeitige Flickenteppich in Deutschland mit sehr unterschiedlichen Vorschriften, z.B. zu “Wiederholungstätern”, durch eine bundeseinheitliche Regelung ersetzt wird. Die Neuregelung sollte dabei so formuliert werden, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch (kein Handel) nicht mehr strafbar ist, so dass dann die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird.

    3. Auch der Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung sollte entkriminalisiert werden. Hier gilt es eine Regelung zu finden, die auch nach der Ernte mit der Regelung zur “geringen Menge” im Einklang stehen muss, da der Ertrag für ein ganzes Jahr oft z.B. 30 Gramm übersteigen wird. Das lässt sich eventuell wie in Spanien über die Etablierung von Anbauvereinen bewerkstelligen, die pro erwachsenem Mitglied die erlaubte Zahl an Pflanzen anbauen und die Ernte portionsweise an diese abgeben (Cannabis Social Clubs).

    4. die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.

    5. Schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlung, die für den Umgang mit schweren Verbrechen gedacht sind, sollten nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen angewandt werden.

    Damit ist jetzt schon sichergestellt, dass der Inhalt der Petition auf jeden Fall im Bundestag beraten wird, selbst wenn die Petition am Ende von CDU/CSU und FDP im Petitionsausschuss abgeschmettert wird.

    Petition wird erst 2012 beraten

    Die Petition des DHV zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten wird erst im nächsten Jahr beraten, weil die Beratung eines Antrags der Linken zu ähnlichen Themen im Gesundheitsausschuss abgewartet werden soll. Die JULIS unterstützten die Petition derweil mit einem Brief an die FDP-Mitglieder im Petitionsausschuss. Read the rest of this entry »

    Stand der Petition weiter unklar

    Wir wissen weiterhin nicht wann unsere Petition nun endlich im Petitionsausschuss behandelt werden wird. Sie wurde auf unbestimmt vertagt, dass heißt sie kann bei der nächsten Sitzung im Dezember behandelt werden oder auch erst im nächsten Jahr. Da es im Januar noch eine Anhörung zum Cannabis Social Clubs Antrag der LINKEN im Gesundheitsausschuss geben wird, kann es sein dass dieser Termin erst abgewartet wird.

    Aktueller Stand der Petition

    Unsere Petition wurde nicht wie geplant am 26.10.2011 im Petitionsausschuss
    behandelt. Wie wir auf Nachfrage erfahren haben wurde sie auf Antrag der
    LINKEN vertagt. Sie ist nun frühstens am 9.11. wieder auf der Tagesordnung -
    sobald wir das sicher wissen, melden wir es. Das ist zumindest besser als eine
    direkte Ablehnung, mal sehen was bei der nächsten Sitzung dabei rauskommt. Die
    aktuellsten Informationen zur Petition gibt es auf unserer Homepage – achtet
    hier auch auf die Kommentare von uns unter den entsprechenden Artikel und auf
    unserer Facebook Seite.

    Zum Thema Unterschriften, im Prinzip können noch Unterschriften auf Unterschriftenlisten eingereicht werden, aber wir rufen dazu nicht mehr auf dass die Petition in den kommenden Tagen oder Wochenende abgeschlossen sein wird.

    Bundestag: Cannabispetition am Mittwoch auf der Tagesordnung

    Endlich ist es soweit, am Mittwoch, den 26.10.2011 steht die Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten, die von über 30.000 Menschen unterschrieben wurde, auf der Tagesordnung des Petitionsausschusses. Werden CDU und FDP das Anliegen mit ihrer Mehrheit vom Tisch fegen?

     

    Bis letzte Woche sind 31.779 Unterschriften für die Petition von DHV-Sprecher Georg Wurth beim Bundestag eingegangen. Damit wurden fast zehn mal so viele Unterschriften eingesammelt wie bei der letzten vergleichbaren Aktion vor einigen Jahren.
    Auch im Vergleich zu anderen Petitionen ist das ein starkes Ergebnis, die Petition dürfte unter den Top 20 der über 2.500 Petitionen liegen, die jemals beim Petitionsausschuss eingereicht wurden; damit zählt sie zum erfolgreichsten Prozent dieser Eingaben. Außerdem wurde die Petition im Forum des Petitionsausschusses heiß diskutiert. Bei der Zahl der Diskussionsbeiträge lag die Cannabis-Petition sogar auf Platz 4.

    Das zeigt ein massiv wachsendes gesellschaftliches Interesse an diesem Thema. Auch eine EMNID-Umfrage, die der Deutsche Hanf Verband im letzten Jahr durchführen ließ, ergab, dass eine Mehrheit der Deutschen für eine weitergehende Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten ist.

    Allerdings hat sich der Ausschuss eine sehr restriktive Regel gegeben: nur wenn 50.000 Unterschriften in den ersten 3 Wochen der online-Zeichnungsfrist zustande kommen, muss eine Petition auf jeden Fall öffentlich beraten werden. In anderen Fällen ist das eine Ermessensentscheidung der Ausschussmitglieder – also fast immer.

    Alle Parteien haben sich in einem Briefwechsel mit dem Deutschen Hanf Verband zur Petition geäußert. Die CDU ist gegen eine Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten und wird die Petition möglichst schnell ablehnen und abschließen wollen. Es ist anzunehmen, dass die FDP dafür die Mehrheitsbeschafferin spielt. Grüne und Linke setzen sich für das Anliegen ein. Sie werden vermutlich dafür votieren, die Petition zur weiteren Beratung an Bundestag und Bundesregierung weiterzuleiten. Auch einzelne SPD-Abgeordnete sympathisieren mit der Petition.

    Hier veröffentlicht der Bundestag eine Liste der Politiker im Petitionsausschuss, für die Entscheidung verantwortlich sein werden.

    Der konkrete Text der Petition lautet:

    Der deutsche Bundestag möge Änderungen des Betäubungsmittelgesetzes beschließen, durch die konsumbezogene Cannabisdelikte (Besitz, Erwerb und Anbau geringer Mengen) in Deutschland konsequent entkriminalisiert werden.

    In der Begründung fordert DHV-Sprecher Georg Wurth im Einzelnen

    - die “geringe Menge” anzuheben, bis zu der Verfahren eingestellt werden,

    - die “geringe Menge” bundeseinheitlich im Betäubungsmittelgesetz so festzulegen, dass der Besitz dieser Menge zum Eigenverbrauch nicht mehr strafbar ist, so dass die Menge nicht beschlagnahmt werden muss und kein Strafverfahren eröffnet wird,

    - den Anbau weniger Hanfpflanzen zur Selbstversorgung zu entkriminalisieren,

    - die Einführung eines THC-Grenzwertes für den Straßenverkehr analog zu Alkohol, der wissenschaftlich nachvollziehbar ist und einerseits die Verkehrssicherheit gewährleistet und andererseits die Diskriminierung von Hanfkonsumenten im Führerscheinrecht beendet.

    - schwere Grundrechtseingriffe wie Hausdurchsuchungen oder erkennungsdienstliche Behandlungen nicht mehr in Zusammenhang mit kleinen Cannabismengen anzuwenden.

    Mehr zum Thema:

    DHV-Cannabis-Blog, 07.10.2011: EMNID-Umfrage: Auch in Bayern ist die Mehrheit für ein liberaleres Cannabisrecht

    DHV-Cannabis-Blog, 30.07.2011: EMNID-Umfrage “Cannabis 2010″ – Alter und Parteipräferenz

    Unterschriftenlisten jetzt abschicken!

    Wer noch ausgefüllte Unterschriftenlisten hat, sollte diese jetzt an den Bundestag schicken. Über 30.000 Unterschriften liegen dort schon vor. Jetzt ist es Zeit, die Sammlung zu beenden.

     

    Wann wird die Petition beraten?

    Leider ist immer noch nicht klar, wann die Petition im Ausschuss auf die Tagesordnung kommt. In der ersten Sitzung nach der Sommerpause am 06.09.2011 wird es nach Auskunft der Ausschussverwaltung mit größter Wahrscheinlichkeit noch nicht soweit sein, weil das Berichterstatterverfahren noch nicht abgeschlossen sei, dazu unten mehr. Dennoch könnte es aber noch im Laufe des September zur Beschlussfassung des Ausschusses kommen.

    Mir wurde mitgeteilt, dass es nicht üblich sei, Petenten automatisch vorher darüber zu informieren, wenn ihr Thema auf der Tagesordnung steht – mit der Begründung, man wolle die Petenten nicht enttäuschen, wenn das Thema dann doch vertagt würde, was häufiger vorkomme. Solange das Verfahren im Ausschuss nicht endgültig abgeschlossen ist, werden eingehende Unterschriften auch noch mitgezählt. Trotzdem wollen wir die Kampagne von uns aus nun beenden und rufen dazu auf, die restlichen Stimm-Zettel jetzt an die angegebene Adresse im Bundestag zu schicken.

    Wie viele Unterschriften sind zusammengekommen? Ist das viel? Ist das genug?

    Bis gestern hat die Ausschussverwaltung genau 31.107 Unterschriften für die Cannabispetition gezählt. Das ist ein großer Erfolg für eine kleine Kampagne einer kleinen Organisation. Und das bei einem Thema, bei dem immer noch viele Menschen Angst haben zu unterschreiben. Damit haben wir fast zehn mal so viele Unterschriften eingesammelt wie bei der letzen vergleichbaren Unterschriftenaktion vor einigen Jahren.
    Auch im Vergleich zu anderen Petitionen stehen wir glänzend da. Schon mit den 21.309 Unterschriften, die wir in den ersten 6 Wochen der online-Zeichnungsfrist zusammen bekommen haben, waren wir auf Platz 16 (1) der ca. 2.500 (!) online einsehbaren Petitionen! Damit zählt die Petition locker zum erfolgreichsten Prozent dieser Eingaben. Auf welchem Platz die Cannabispetition steht, wenn man bei ihr und den anderen Petitionen auch die “Papier-Unterschriften” dazu zählt, konnte man mir leider nicht sagen, aber auch hier dürfte das Ranking ähnlich aussehen.

    Leider hat der Ausschuss sich aber eine sehr restriktive Regel gegeben: nur wenn 50.000 Unterschriften in den ersten 3 Wochen zustande kommen, muss eine Petition auf jeden Fall öffentlich beraten werden. In anderen Fällen ist das eine Ermessensentscheidung der Ausschussmitglieder – also fast immer.

    Wie werden sich die Mitglieder des Petitionsausschusses also in Sachen Cannabispetition verhalten?

    Hier seht ihr, welche Politiker im Ausschuss für die Entscheidung verantwortlich sein werden.

    Mein Briefwechsel mit Abgeordneten aller Parteien im Bundestag macht deutlich, in welche Richtung die einzelnen Fraktionen tendieren. Grüne und Linke stehen der Petition wohlwollend gegenüber und werden für eine öffentliche Anhörung stimmen. Die CDU/CSU wird vermutlich streng dagegen sein und versuchen, die Petition ohne Beratung sang- und klanglos vom Tisch zu fegen. Auch die FDP hat schon ähnliches angekündigt und könnte damit mal wieder Mehrheitsbeschaffer für eine ignorante CDU/CSU-Entscheidung sein. Oder gibt es doch ein paar echte Liberale im Ausschuss, die das nicht mitmachen wollen? Spannend ist auch die Frage, wie sich die SPD entscheiden wird, hier sind die Antworten auf meinen Brief eher offen und diskussionsbereit formuliert. Werden die SPD-Abgeordneten den Mut haben, für eine öffentliche Beratung des Themas im Ausschuss zu stimmen?

    Das Berichterstatterverfahren

    Wenn die online-Zeichnungsfrist einer Petition zuende geht, beginnt das Berichterstatterverfahren. Je eine Fraktion der Regierungs- und Oppositionsparteien im Ausschuss geben einen Bericht bzw. eine Beschlussempfehlung der Petition ab. Welche Fraktionen das jeweils sind, wird dem Petenten nicht mitgeteilt! Dieser Prozess dauert im Fall der Cannabispetition mittlerweile über ein halbes Jahr, eine der beiden zuständigen Fraktionen hat den Bericht noch nicht abgegeben. Ist das womöglich ein Zeichen für parteiinterne Diskussionen, wie mit der Petition umgegangen werden soll?

    Listen abschicken!

    Es bleibt also spannend. Wer noch Listen zu Hause liegen hat, sollte diese jetzt eintüten und an den Bundestag schicken. Jede Stimme zählt, nicht juristisch, aber moralisch. Jede Stimme mehr ist eine mehr, die es den Abgeordneten schwerer macht, das ganze einfach zu ignorieren.
    Schluss mit Krimi. Cannabis normal.
    Eine Kampagne des Deutschen Hanf Verbandes

    DHV-Anzeige: Schluss mit Krimi. Cannabis normal.

    DHV schreibt – Die Bundestagsfraktionen antworten

    Anfang April hat Georg Wurth allen Bundestagsabgeordneten einen Brief bezüglich der EMNID-Umfrage und der Petition zur Entkriminalisierung von Cannabiskonsumenten geschrieben.
    Hier die Antworten der aller Fraktionen:

    CDU CSU FDP SPD Grüne LINKE

    Video mit Georg Wurth: Heiße Phase – Sommersammeln für die Cannabispetition

    Es ist noch nicht vorbei. Georg Wurth ruft zum Endspurt auf: Unterschriften sammeln für die Petiton “Cannabiskonsumenten entkriminalisieren” bis Ende August 2011.

    Nach der Sommerpause wird im Petitionsausschuss des Bundestages über die Petition beraten bzw. abgestimmt.
    Georg Wurth erklärt die Erfolgsaussichten der Petition und warum es immer noch sinnvoll ist, weitere Unterschriften zu sammeln.
    30.000 Menschen haben die Petition bisher unterschrieben. Wie viele schaffen wir noch?

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